Was tun beim Autounfall?

1. Schadensfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Sachverständigen schickt oder sich mit einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt zufrieden geben will. Die Kosten für das Gutachten muss die Versicherung übernehmen, sofern kein Bagatellschaden (Reparaturkosten unter 700€) vorliegt. Nur in einem Gutachten sind alle ersatzpflichtigen Positionen, wie Wertminderung usw. aufgeführt. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Sachverständigen darauf, dass dieser BVSK-Mitglied, zertifiziert oder öffentlich bestellt und vereidigt ist.

2. Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens

Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür übernimmt die Versicherung des Unfallgegners.

3. Reparatur in einer Werkstatt Ihres Vertrauens

Der Geschädigte hat das Recht, sein Fahrzeug in der Werkstatt seiner Wahl instand setzen zu lassen bzw. selbst zu reparieren. Die Versicherung hat kein Recht, eine Werkstatt vorzuschreiben.

4. Mietwagen oder Nutzungsausfall

Während der Reparaturdauer oder für die Dauer der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges kann der Geschädigte ein Mietfahrzeug oder Nutzungsausfall beanspruchen. Die Kosten hat im Haftpflichtfall die Versicherung zu übernehmen.

5. Wertminderung

Die Wertminderung, die Ihr Fahrzeug im Falle eines Unfalls erleidet – häufig mehrere tausend Euro – trägt im Haftpflichtfall die gegnerische Versicherung. Dies auch, wenn das Fahrzeug zunächst nicht repariert wird. Ein objektiver Minderwert kann nnur durch den freien und unabhängigen Sachverständigen im Gutachten festgestellt werden.

6. Abrechnung auf Gutachtenbasis

Es steht dem Geschädigten frei, den Schaden auf Basis eines von ihm vorgelegten Gutachtens abzurechnen. (fiktive Rechnung). Das heisst, die Versicherung muss den Schaden auch ohne Nachweis einer Reparatur ausgleichen, jedoch ohne die Mehrwertsteuer.

7. Schadenmanagement durch die Versicherung

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen von der Versicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Stehen Sie dem Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung skeptisch gegenüber, es könnte zu Ihren Lasten gehen. Nehmen Sie Ihr Recht wahr – beauftragen Sie im Haftpflichtschadensfall grundsätzlich einen unabhängigen neutralen Sachverständigen.